ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

1. Geltungsbereich, Vertragsschluss

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese Bedingungen gelten für Lieferungen von Waren, Werk- und Dienstleistungen und allen sonstigen Lieferungen und Leistungen, die wir gegenüber unseren Kunden erbringen.

1.2. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

1.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

1.4 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Auftragsannahme erfolgt durch schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Im Verhältnis zu Verbrauchern sind wir berechtigt und verpflichtet dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden.

2. Lieferung

2.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk (Laupheim)“ vereinbart. Die Kosten und Gefahren des Transports trägt der Besteller.

2.2 Vorstehende Regelungen gelten nicht im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern. Dort verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.

2.3 Wir behalten uns vor, anstelle der bestellten Ware ein Nachfolgemodell zu liefern, sofern es sich hier lediglich um technische Weiterentwicklungen handelt, die auch im Interesse unseres Kunden liegen und das Nachfolgemodell nicht teurer ist als die bestellte Ware.

2.4 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferung. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht durch uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Wir werden den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren. Eine eventuell bereits geleistete Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

3. Auftragsänderungen

Die durch nachträgliche Änderungswünsche des Kunden verursachten Kosten trägt dieser zusätzlich

4. Preise, Zahlungsbedingungen

4.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung. Diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

4.2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhung, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisveränderungen eintreten. Diese werden wir auf Verlangen dem Besteller nachweisen.

4.3 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

4.4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend des Zahlungsverzuges.

4.5. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als ein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4.6 Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern gilt die unter Ziff. 4.2 enthaltene Preisanpassungsklausel mit der Maßgabe, dass wir uns das Recht vorbehalten, bei Verträgen mit einer vereinbarten Laufzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen zu erhöhen oder herabzusetzen. Sofern die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises beträgt, steht dem Besteller ein Vertragslösungsrecht (Kündigungs- oder Rücktrittsrecht) zu.

5. Gewährleistung und Schadenersatz

5.1 Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Waren zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

5.2 Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

5.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

5.4 Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mangelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, an dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussage zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

5.5 Wählt der Kunde wegen eines Sach- oder Rechtsmangels nach gescheiteter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

5.6 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferungsfrist der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (vgl. Ziff. 5.4 dieser Bestimmungen).

5.7 Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar.

5.8 Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zu Lieferungen der mangelhaften Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

5.9 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

5.10 Bruchfeste Fechtklingen gibt es nicht. Selbst bei sporttypischer Benutzung kann für Klingenbruch keinerlei Gewährleistung übernommen werden, es sei denn der Kunde kann uns gegenüber Materialfehler nachweisen.

5.11 Bedruckte und nach Maß angefertigte Ware, sowie Sonderbestellungen auf Kundewunsch sind vom Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen, es sei denn der Kunde kann uns gegenüber Materialfehler oder Mangelhaftigkeit nachweisen.

6. Haftungsbeschränkungen

6.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragsverletzungen nicht.

6.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens bei dem Kunden.

6.3 Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

7. Zahlung

Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 14 Tagen den Kaufpreis zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware, sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

8.4 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 8.3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

8.5 Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsvertrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen den Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

8.6 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörigen Gegenständen, so erweben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Waren mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt werden.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

9.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

9.3 Sollte einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit dem Kunden einschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.