Rollstuhlgestell mit Arretierungsarmen und Befestigung (kpl.)
3-teilige KonstruktionBesteht aus zwei Bodenplatten und ZahnstangeBodenplatte oben rutschhemmend mit RiefenbelagKla...weiterlesen
Produktnummer:
10340
Produktinformationen "Rollstuhlgestell mit Arretierungsarmen und Befestigung (kpl.)"
- 3-teilige Konstruktion
- Besteht aus zwei Bodenplatten und Zahnstange
- Bodenplatte oben rutschhemmend mit Riefenbelag
- Klappbare Platten mit seitlich angeordneten, herausnehmbaren Rundstäben, die zur Aufnahme der Arretierungsarme für die Fixierung des Rollstuhles dienen
- Rundstäbe sind als Tragegriffe nutzbar im zusammengeklappten Zustand
- Abstand der Halteplatten problemlos, individuell einstellbar über eine Zahnstange und ein dreiarmiges Drehkreuz
- Fixierung des Abstandes mittels Arretierungsstift am Getriebe der Zahnstange
- Steckbare Verbindung zwischen Bodenplatten und Zahnstangen
- Verbindung gesichert durch Arretierungsbolzen
- Zusammengeklapptes Gestell kann einfach und platzsparend transportiert werden
- Arretierungsarme zur Fixierung von zwei Rollstühlen durch Bodenplatten
- Höhenverstellbar für Anpassung an verschiedene Rädergrößen
- Zwei lange Zurrgurte zur Verspannung der Stühle von vorne
- Gewicht ca. 60 kg
Warnhinweise
Das Gestell darf nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden: Fixierung von Rollstühlen für den Fechtsport.
Kinder und unbefugte Personen dürfen das Gestell nicht bedienen oder unbeaufsichtigt in der Nähe des aufgebauten Gestells sein.
Das Gesamtgewicht des Gestells (ca. 60 kg) erfordert beim Transport und Aufbau mindestens zwei Personen.
Vor jeder Nutzung ist zu prüfen, dass die Arretierungsarme korrekt in die Rundstäbe eingesetzt und vollständig festgestellt sind.
Vor jeder Nutzung sicherstellen, dass die Zahnstange über das Drehkreuz eingestellt und mit dem Arretierungsstift gesichert ist.
Vor jeder Nutzung sicherstellen, dass die Rollstühle symmetrisch und stabil auf den Bodenplatten positioniert sind.
Vor jeder Nutzung sicherstellen, dass die Zurrgurte straff gespannt und korrekt eingefädelt sind, um Verrutschen der Rollstühle zu verhindern.
Die Höhenverstellung der Arretierungsarme muss passend zur Radgröße des Rollstuhls erfolgen und darf nur bei unbelastetem Rollstuhl durchgeführt werden.
Das Gestell ist regelmäßig auf seine Funktionsfähigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Werden Mängel festgestellt, ist die Nutzung des Gestells sofort einzustellen.
Reparaturen dürfen nur durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt werden. Es dürfen ausschließlich Originalteile verwendet werden. Veränderungen oder eigenmächtige Modifikationen am Gestell führen zum Verlust der Betriebssicherheit.
Reinigung, Pflege und Lagerung
Das Gestell sollte regelmäßig mit einem weichen Tuch, warmen Wasser und einem milden Reinigungsmittel gesäubert werden. Aggressive oder scheuernde Reinigungsmittel dürfen nicht verwendet werden, da sie die Oberflächen und die rutschhemmenden Beläge beschädigen können.
Bewegliche oder mechanische Teile wie die Zahnstange und das Getriebe dürfen nicht mit Wasser überflutet, sondern nur feucht abgewischt werden.
Vor der nächsten Verwendung muss das gesamte Gestell vollständig trocken sein, insbesondere im Bereich der Verbindungselemente.
Alle beweglichen Teile wie Arretierungsarme, Zahnstange, Drehkreuz und Bolzen sollten regelmäßig auf ihre Gängigkeit überprüft werden.
Bei Bedarf sollten diese Teile mit einem geeigneten, säurefreien Schmiermittel leicht geölt oder gefettet werden.
Es ist darauf zu achten, dass kein Schmiermittel auf die rutschhemmenden Flächen gelangen.
Beschädigte oder verschlissene Bauteile sind umgehend auszutauschen, um die Sicherheit und Funktionalität zu gewährleisten.
Das Gestell ist trocken, sauber und witterungsgeschützt aufzubewahren, idealerweise in einem Innenraum.
Eine Lagerung bei Frost, starker Hitze oder direkter Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden, um Materialschäden zu verhindern.
Im zusammengeklappten Zustand kann das Gestell platzsparend verstaut werden.
Alle abnehmbaren Teile wie Arretierungsarme, Zurrgurte und Bolzen sollten separat und geordnet gelagert werden.
Das Rollstuhlgestell darf nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Die Bestandteile aus Metall sind dem Altmetall-Recycling zuzuführen, Kunststoffe separat entsprechend den lokalen Vorschriften zu entsorgen.
Elektronische oder mechanische Bauteile wie das Getriebe der Zahnstande können unter die Elektroschrottverordnung fallen und müssen ggf. gesondert entsorgt werden.
Bei Unsicherheiten zur fachgerechten Entsorgung sollte der lokale Entsorgungsbetrieb oder der Hersteller kontaktiert werden.
Schäper Sportgerätebau GmbH
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